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Fachkundelehrgang I zum Erwerb der Tätigkeitsbezeichnung „Technischer Sterilisationsassistent" Nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) und den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) müssen Mitarbeiter von Krankenhäusern und Arztpraxen, die mit der Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten (Instrumente, Endoskope usw.) beauftragt sind, über entsprechende Qualifikationen verfügen. Die Aufsicht hierüber führt das jeweilige Gewerbeaufsichtsamt aus. Die Fachkunde ist von Seiten der Krankenhäuser und Arztpraxen nachzuweisen. Flyer Fachkundelehrgang I |
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Fachkundelehrgang II zum Erwerb der Tätigkeitsbezeichnung "Technischer Sterilisationsassistent mit erweiterter Aufgabenstellung" Dieser richtet sich an die Mitarbeiter einer Zentralsterilisation, die ihr Abeitsgebiet erweitern möchten und erhöhte Verantwortung im Rahmen der Schicht- oder Teamleitung übernehmen wollen. Voraussetzung ist der vorherige Erwerb der Fachkunde I. Das Ziel des Lehrganges liegt in der Befähigung der Mitarbeiter zur qualitätsgerechten und sicheren Aufbereitung von Medizinprodukten sowie in der Kostensenkung und Vermeidung von Fehlleistungen in den Sterilgutabteilungen. Der Lehrgang fördert die Handlungskompetenz und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter, um das Hygiene- und Sterilisationsrisiko auf das nach dem Stand der Wissenschaft unvermeidbare Risiko zu beschränken. |
| Kontakt |
Leitung Fachweiterbildung OP und Fachkundelehrgang I/II DSGV Telefon: 0861-705 1217 Fax: 0861-705 1659 |
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Unsere Lehrgänge sind akkreditiert nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung e. V. (DGSV)
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