Aufenthalt

in den Kliniken Südostbayern

Unsere Patientenzimmer sind mit Telefon, Fernseher und ­Radio ausgestattet. Je nach Wahlleistung erfolgt die Unterbringung im Einzel-, Zwei- oder Mehrbettzimmer. Der Platz, den wir Ihnen im Krankenzimmer zur Verfügung stellen können, ist beschränkt. Deshalb bitten wir Sie, nur das mitzubringen, was Sie unbedingt benötigen

Was sollten Sie mitbringen?

Persönliche Dinge für Ihren Aufenthalt

Bekleidung

  • Nachthemden oder Schlafanzüge (auch zum Wechseln)
  • Bade- oder Hausmantel
  • Hausschuhe
  • Strümpfe
  • Unterwäsche
  • Taschentücher
  • ggf. zusätzliche Bekleidung (z.B. Schuhe mit Gummisohle für das Gehtraining)

Toilettenartikel

  • Zahnbürste
  • Zahnpasta
  • Seife
  • Kamm
  • Waschlappen
  • Brille, Hörgerät, Kontakt­linsen und zugehörige Behältnisse (für Zahnersatz ggf. Prothesenreinigungsmittel)
  • ggf. Rasierzeug

und ggf:

  • Nothilfepass, Röntgenpass, Herzschrittmacherausweis, Impfausweis, Allergiepass
  • Liste aktueller Medikamente
  • Telefonnummern der nächsten Angehörigen

Eine Checkliste für Ihren Aufenthalt zum Ausdrucken (30 KB) finden Sie hier.

Zimmer, Telefon, Fernsehen

Da wir uns mit unseren Entertainmentsystemen derzeit in einer Umstellungsphase befinden, bitten wir Sie sich direkt an der Information oder auf der Station des jeweiligen Standortes über den aktuellen Stand bezüglich der Nutzung von Telefon und Fernsehgeräten zu informieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis. 

Verpflegung

„Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen“
... sagt ein altes Sprichwort.

Auch im Krankenhaus gilt, dass gutes Essen und Trinken neben der medizinischen Versorgung zum Wohlbefinden und zur ­Zufriedenheit der Patienten beiträgt und sich dadurch positiv auf den Genesungsprozess auswirkt. Unsere Küchenchefs greifen beim Zubereiten der Speisen auf regionale und gentechnikfreie Produkte zurück. Unsere Krankenhausküche ist dafür eingerichtet, jederzeit Sonderwünsche der Patienten zu erfüllen.

Die wöchentlichen Speisepläne befinden sich in Ihrem Zimmer. Sie haben die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Menüangeboten und Kostformen zu wählen und können die aufgeführten Beilagen beliebig austauschen. Bei der Zusammenstellung des Frühstücks können Sie zwischen verschiedenen Brotsorten, pikantem und ­süßem Belag und einem Müsli wählen. Unser Getränkeangebot rundet Ihr individuelles Frühstück ab. Sie können also Ihre Verpflegung nach persönlichem Geschmack und Gewohnheiten zusammenstellen. Patienten der Wahlleistungsstation haben zusätzliche Auswahlmöglichkeiten.

In einigen unserer Standorte kommen unsere Menüassistentinnen zu jedem Patienten, um ihn nach seinen Wünschen bei der individuellen Zusammenstellung des Menüs (z.B. halbe Portion, keine Suppe usw.) zu befragen.
Unverträglichkeiten und Allergien teilen Sie bitte dem Arzt sowie den Pflegekräften mit. Die Diätkostformen, die Sie einhalten sollen oder die bei uns auf ärztliche Anordnung erteilt werden, stellen unsere Diätassistentinnen zusammen.

Geld und Wertsachen

Größere Geldbeträge, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände sollten Sie nicht ins Krankenhaus mitnehmen. Lassen Sie sie zu Hause oder geben Sie sie ihren Angehörigen mit. In Einzelfällen können Wertsachen bei der Verwaltung (Kasse) in der Eingangshalle zur kostenlosen Aufbewahrung abgegeben werden. Für Wertsachen, die in Ihrem Zimmer abhandenkommen, haftet das Krankenhaus nicht!

Verlust eines Wertgegenstands

Wenn Sie oder ihre Angehörigen während des Aufenthalts innerhalb einer der Einrichtungen der Kliniken Südostbayern AG, also den Kliniken Traunstein, Trostberg, Ruhpolding, Bad Reichenhall, Berchtesgaden oder Freilassing, den unverschuldeten Verlust eines Wertgegenstand zu verzeichnen haben, melden Sie sich bitte über den im Folgenden aufgeführten Verlustmeldebogen und einen Kostennachweis beim .


Herausgabe von Behandlungsunterlagen

Sind Sie als Patient zu einem ambulanten oder stationären Aufenthalt in einer unserer Kliniken, wird für Sie eine persönliche Fallakte angelegt. Oft benötigt man für Versicherungen oder ähnliches diese Behandlungsunterlagen.

Da der Arztbrief in viele Fällen nicht ausreicht, haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie Ihrer Patientenakte von einem oder mehreren Klinikaufenthalten in unseren Kliniken zu beantragen.

Jeder Patient hat das Recht, seine persönliche Akte kostenfrei einzusehen – sofern dies vorher mit dem entsprechenden Arzt des Fachbereiches abgeklärt wurde.

Die Berechtigung zur Aktenherausgabe wird im Einzelfall geprüft. Zuständig für die Entscheidung der Herausgabe sind die jeweiligen Kliniken/Fachabteilungen. Bitte beachten Sie, dass es den Mitarbeitern der Herausgabestelle nicht gestattet ist, Auskünfte, die über die Bestellformalitäten hinausgehen, zu erteilen.

Bei der Herausgabe der Behandlungsunterlagen, gibt es abhängig vom Antrag stellenden einige Unterschiede für die zu erbringenden Unterlagen, die zur Beantragung von herauszugebenden Unterlagen als Nachweis zu erbringen sind:

  • Sind sie Patient und benötigen ihre eigenen Behandlungsunterlagen, dann melden Sie sich bitte unter der angegebenen Email-Adresse und senden Sie uns zusätzlich zum Antrag, den sie als PDF am Ende dieses Absatzes finden, ein Lichtbild oder Scan ihres gültigen Personalausweises.
  • Soweit der Antragsteller nicht mit der Person des Patienten übereinstimmt, wird die Vorlage einer Vollmacht und einer Schweigepflichtentbindung, sowie eines Personalausweise erforderlich. Senden Sie diese bitte auch an die angegebene E-Mail-Adresse.
  • Falls Sie in Behandlung einer externen Praxis oder einer unserer Fachärztezentren waren, melden Sie sich bitte dort für die Einsicht in ihre Unterlagen.

Bitte nutzen Sie das PDF-Formular unten und senden Sie es an diese .  


Aufenthalt außerhalb des Krankenzimmers

Wenn Ihre Genesung soweit fortgeschritten ist, dass Sie Ihr Zimmer verlassen können, bestehen Aufenthaltsmöglichkeiten im Stationsbereich, in der Eingangshalle, in der Cafeteria und bei gutem Wetter auch in unseren Gartenbereichen. Denken Sie aber bitte daran, mit dem Arzt zu besprechen, wann der richtige Zeitpunkt für das Aufstehen gekommen ist.
Seien Sie jedoch bitte während der ärztlichen Visiten, Behandlungszeiten und Mahlzeiten in Ihrem Zimmer.
Wir bitten Sie bei Verlassen Ihres Zimmers, sich bei dem Pflegepersonal abzumelden.

Wir weisen besonders darauf hin, dass auf den Wirtschaftshöfen durch den täglichen LKW-Verkehr Gefahren drohen. Er gehört deshalb nicht zum Aufenthaltsbereich für Patienten.

Besuchsregelung

Wir freuen uns, wenn Sie einen Angehörigen oder Bekannten besuchen möchten, der bei uns in stationärer Behandlung ist. Der Kontakt zu nahestehenden Menschen trägt schließlich zur Genesung bei und das unterstützen wir. Jeder Patient soll sich sowohl wie möglich fühlen.

  • Ab dem 07. April 2023 entfällt die Maskenpflicht für Besucher.
  • Wir bitten Sie unsere täglichen Kernbesuchszeiten von 14:00 bis 17:00 Uhr einzuhalten. 
  • Auf den Intensivstationen können nach Absprache die Besuchszeiten individuell abgestimmt werden.
  • Eltern können ihre Kinder (in der Kinderklinik in Traunstein) jederzeit besuchen; wir freuen uns sogar ausdrücklich darüber. Wenn es räumlich möglich ist, können sie auch bei ihrem Kind übernachten.
  • Auf den Geburtshilflichen Stationen in Traunstein und Bad Reichenhall sind uns frischgebackene Väter jederzeit willkommen.

Besuch erfreut jedoch nicht immer nur, sondern kann auch anstrengend sein. Vermeiden Sie also, dass Ihre Besucher lärmende Reden oder gar Streitgespräche mit Ihnen führen.
Zu viele Besucher zur gleichen Zeit sollten nicht zu Ihnen kommen. Dies überfordert nicht nur Sie, sondern möglicherweise auch Ihre ruhebedürftigen Mitpatienten.
Es kann vorkommen, dass auch während der Besuchszeit ärztliche oder pflegerische Tätigkeiten durchgeführt werden müssen. Während dieser Zeit bitten wir Besucher, das Krankenzimmer zu verlassen.Wir bitten um Ihr Verständnis

Begleitperson

In begründeten Fällen ist die Aufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus möglich. Dies kann vor allem bei jüngeren Patienten notwendig werden. Der Chefarzt der Abteilung entscheidet darüber, ob die Aufnahme einer Begleitperson medizinisch notwendig erscheint. Bei Kindern bis sechs Jahren ist die Mitaufnahme eines Elternteils kostenfrei. Selbstverständlich können Sie, sofern die entsprechenden Bettenkapazitäten frei sind, gegen Kostenersatz ohne medizinische Notwendigkeit als Begleitperson aufgenommen werden.

Patientensicherheit

„Patientensicherheit ist nicht etwas was ein Krankenhaus per se hat, sondern das was ein Krankenhaus dafür tut.“

Unerwünschte Ereignisse, die das ungewollte Ergebnis einer Behandlung sind, gefährden die Patientensicherheit. Deshalb setzt sich die Kliniken Südostbayern AG für Strategien zur Vermeidung unerwünschter Ereignisse ein. Viele unerwünschte Ereignisse gehen auf Fehler zurück, die infolge komplexer und arbeitsteiliger Abläufe entstehen. Die wichtigsten Instrumente zur Verbesserung der Patientensicherheit sind daher das gemeinsame Lernen aus Fehlern und die Umsetzung bereits bekannter Maßnahmen zur Fehlerprävention. mehr...

Fehler in der Gesundheitsversorgung?
Fehler geschehen überall, wo Menschen arbeiten. Der Schlüssel zur Verbesserung liegt nicht in Appellen an die Sorgfalt und in Schuldzuweisungen, sondern in der Entwicklung einer konsequenten und konstruktiven Sicherheitskultur. Ungewollte Behandlungsergebnisse sind nicht beabsichtigt und gehören dennoch zur medizinischen Versorgungswirklichkeit. Gehen sie auf Fehler zurück, so werden sie als vermeidbare unerwünschte Ereignisse bezeichnet. Fehler sind deshalb ein wichtiger Hebel, die Patientensicherheit nachhaltig zu verbessern.
Das Zusammenarbeiten vieler Menschen in komplexen Systemen, hohe Arbeitsbelastungen und das Fällen schneller Entscheidungen in Krisensituationen sind Risikokonstellationen, die für Gesundheitsberufe charakteristisch sind. In diesen Arbeitsumgebungen, wie in allen anderen, machen Menschen auch Fehler. Entscheidend ist, dass die Analyse dieser Fehler zeigen kann, an welchen Stellen es Schwachpunkte gibt und welche Mechanismen greifen, um Schadensfolgen zu verhindern.
Nur wer anerkennt, dass auch in der Gesundheitsversorgung Fehler passieren, wird deshalb die Fähigkeit haben, erfolgreiche Strategien zur Verbesserung der Patientensicherheit zu entwickeln.

Wir müssen mehr über Fehler lernen und mehr tun!
Oberstes Ziel der Patientensicherheit ist die Vermeidung von unerwünschten Ereignissen, die auf Fehlern beruhen. Die Entdeckung und Analyse von Fehlern ist deshalb ein wichtiger Wissensquell, aus dem man für die Zukunft lernen kann.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Fehler zu entdecken und auszuwerten. Wir nutzen ein freiwilliges, sanktionsfreies Berichts- und Lernsystem (engl.: Critical Incident Reporting Systems, CIRS), Fallbesprechungen, Beschwerdemanagement und Ursachenanalysen. Darüber hinaus kommt es darauf an, das eigene Wissen mit anderen zu teilen. Wer anderen die Möglichkeit gibt, aus erlebten Fehlern zu lernen, hilft ihnen, diese Fehler nicht selbst zu machen. Offener Austausch und gemeinsames Lernen sind deshalb der Schlüssel für gelebte Patientensicherheit.
Einige Maßnahmen haben sich bereits als wirkungsvoll in der Fehlerprävention erwiesen. Wir nutzen unter anderem Patientenarmbänder zur sicheren Patientenidentifikation und setzten Checklisten in der operativen Versorgung und anderen Bereichen ein. Ein Trainings- und Simulationszentrum ist aufgebaut, ein weiterer wichtiger Baustein bei der Überwindung unsicherer Handlungen.

Eigenbeteiligung

Jeder Versicherte der gesetz­lichen Krankenversicherung ist nach § 39 Abs. 4 SGB V ab O1. Juli 1997 verpflichtet, pro Krankenhauspflegetag 10,00 Euro für 28 Tage im Kalenderjahr (das sind höchstens 280,00 Euro pro Kalenderjahr) an das Krankenhaus zu ent­richten. Ausgenommen sind Wöchnerinnen und Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Wegen der organisatorischen Abwick­lung bitten wir die Patienten, sich am Tage der Entlassung an der Information abzumelden und ihre Eigenbeteiligung in bar zu bezahlen. Diese Zuzahlungen leiten wir an die Kranken­kassen weiter. Stellt die Krankenkasse fest, dass Zuzahlungen zu Unrecht geleistet wurden, so werden die überzähligen Beiträge von der Krankenkasse erstattet.
Der Zuzahlungsbeleg sollte aufbewahrt werden, da dieser als Nachweis über die Zuzahlung bei erneutem ­Kranken­haus­aufenthalt im selben Kalenderjahr gilt.

Datenschutz

Persönliche und medizinische Patientendaten zur Abrechnung und Dokumentation werden im Krankenhaus streng vertraulich behandelt. Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Der Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes ist sichergestellt. Patientendaten können nur mit Ihrer ausdrücklichen Genehmigung an Dritte (wie z.B. Ihre Krankenkasse) weitergegeben werden. Aus dem gleichen Grunde dürfen auch keine telefonischen Auskünfte erteilt werden.

Rauchen

Das Rauchen ist in unseren Kliniken - außer in den ausgewiesenen Raucherpavillons, bzw. –bereichen - auch mit Rücksicht auf Ihre Mitpatienten und wegen der Brandgefahr grundsätzlich nicht gestattet.