Kliniken Südostbayern

Lieferkettensorgfaltspflicht (LKSG)

Die KSOB AG als Unternehmen ist dazu verpflichtet, die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) umzusetzen. Das Gesetz ist am 01. Januar 2023 in Kraft getreten und hat als Ziel die Minimierung und Vorbeugung von menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken innerhalb der eigenen Lieferketten. Dementsprechend kommt die KSOB der Sorgfaltspflicht als Unternehmen angemessen nach und etabliert entsprechende Maßnahmen die dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen.

Die KSOB bietet daher an dieser Stelle die Möglichkeit, sich bei Hinweisen auf Verletzungen grundlegender Rechte von Menschen oder Umweltbelangen in den Lieferketten vertraulich online unter folgenden Link zu melden:
Beschwerdeverfahren bei Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen Umweltschutzvorschriften