Betriebsrat
Das Ohr am Mitarbeiter
Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung und Repräsentant der Mitarbeiter des Krankenhauses. Unsere Gremien bestehen je nach Größe der jeweiligen Häuser aus 7 bis 19 Mitgliederen und werden alle vier Jahre von den Mitarbeitern der Kliniken neu gewählt. Die Gremien arbeiten auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes.
Der Betriebsrat ist das gesetzliche Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen und zur Wahrung der betrieblichen Mitbestimmung gegenüber dem Arbeitgeber.
Betriebsrat in der Kreisklinik Bad Reichenhall und dem Gesundheitscampus Freilassing
Die Kreisklinik Bad Reichenhall und der Gesundheitscampus Freilassing haben ab 2006 einen gemeinsamen Betriebsrat gewählt. Gerade unter den seit Jahren schwierigen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen ist ein intakter und kompetenter Betriebsrat unentbehrlich, um die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber aktiv wahrnehmen zu können.
Das Gremium besteht aus 13 Mitgliedern, wobei der 5-köpfige Betriebsausschuss die laufenden Geschäfte durchführt. Der Betriebsrat ist durch Freistellungen schnell für die Beschäftigten erreichbar und vertritt auch deren Interessen im Aufsichtsrat. Sie können gerne jederzeit mit uns in Kontakt treten, wenn es um Belange der Beschäftigten der Kreisklinik Bad Reichenhall und des Gesundheitscampus Freilassing oder sonstigen Themen geht.
Betriebsrat in der Fachklinik Berchtesgaden
Der Betriebsrat in der Fachklinik Berchtesgaden besteht aus neun Mitgliedern, die sich in der Regel einmal wöchentlich zu der Betriebsratssitzung treffen. Dort werden Entscheidungen zu personellen Einzelmaßnahmen (Einstellungen, Versetzungen, Höherstufungen usw.), mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten und Problemen der Mitarbeiter in der Klinik getroffen. Jeder Mitarbeiter (auch Service-GmbH) kann sich an den Betriebsrat werden. Bei Problemen oder Anfragen unterstützen wir jeden mit Rat und Tat. Wichtig für uns ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern und ein regen Unterstützung unserer Tätigkeiten.
Betriebsratsvorsitzender in Berchtesgaden
T 0049 8652 57-5615

Betriebsrat im Klinikum Traunstein
Der Betriebsrat ist ein gewähltes Organ der Betriebsverfassung, er vertritt die Arbeitnehmer im Betrieb, übt die originäre Mitbestimmung aus und ist nicht weisungsgebunden. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.
Das 19-köpfige Betriebsratsgremium im Klinikum Traunstein trifft sich wöchentlich zu seinen Sitzungen. Das Büro des Betriebsrates befindet sich im Gebäude Wolkersdorfer Straße 1 und ist in der Regel zu gängigen Bürozeiten besetzt. Der Betriebsrat kontrolliert die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte und ist darüber hinaus gerne bereit, euch mit Rat und Tat bei euren Arbeitnehmerthemen zu unterstützen. Kollegen des Standortes Traunstein können sich gerne mit allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis an uns wenden. Ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Kollegen ist uns wichtig.
Betriebsversammlungen finden vier Mal jährlich statt.
Betriebsratsvorsitzender im Klinikum Traunstein
T 0049 861 705-2541

Betriebsrat in der Kreisklinik Trostberg
Gesamtbetriebsrat der Kliniken Südostbayern AG
Der Gesamtbetriebsrat setzt sich aus acht entsandten Mitglieder der einzelnen Standortbetriebsräte der Kliniken zusammen. Zuständig ist der Gesamtbetriebsrat für Vorgänge, die auf örtlicher Ebene nicht geregelt werden können, oder wenn er von den örtlichen Betriebsräten beauftragt wird, Angelegenheiten überörtlich zu regeln.
Auf Vorschlag des Gesamtbetriebsrates werden drei seiner Mitglieder in den Aufsichtsrat der Kliniken Südostbayern AG entsandt.
Ein Mitglied der Jugend-Auszubildenenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung nehmen an den Sitzungen des Gesamtberiebsrats teil.
Gesamtbetriebsratsvorsitzender
T 0049 861 705-2540

Betriebsratsvorsitzende der Klinik Service der Kliniken des Landkreises Berchtesgadener Land GmbH
T 08651 772 282

Betriebsratsvorsitzende der Klinik-Gebäudeservice Traunstein GmbH
T 0861 705-34138

Konzernbetriebsrat der Kliniken Südostbayern AG
Der Konzernbetriebsrat (KBR) besteht aus sechs Mitgliedern. Zwei Vertreter werden durch den Gesamtbetriebsrat der Kreiskliniken benannt. Die beiden Tochterunternehmen der Kliniken AG, die Kliniken Service GmbH und die Klinik-Gebäudeservice Traunstein GmbH entsenden ebenfalls je zwei ihrer Mitglieder in den KBR.
Die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrat liegt bei Vorgänge, die durch den Gesamtbetriebsrat oder den Betriebsräten der Tochterunternehmen nicht geregelt werden können, oder wenn er von diesen beauftragt wird, Angelegenheiten Konzernweit zu regeln.
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